Anwalt in der Türkei: Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile (Tanıma-Tenfiz) & Erbrecht (Erbschein)
Ein in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder Belgien ergangenes Scheidungsurteil (Scheidungsbeschluss) ist in der Türkei nicht automatisch wirksam. Um im türkischen Personenstandsregister (Nüfus) als geschieden eingetragen zu werden, ist ein Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren (Tanıma ve Tenfiz Davası) oder eine behördliche Registrierung erforderlich. Mit einer anwaltlichen Vollmacht führen wir das gesamte Verfahren sowie Erbschafts- und Immobilienangelegenheiten in der Türkei durch, ohne dass Sie persönlich in die Türkei reisen müssen.
1. Scheidungsanerkennung in der Türkei (Tanıma ve Tenfiz) — Erforderliche Unterlagen
- Original des rechtskräftigen Scheidungsurteils: Scheidungsbeschluss / Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (Kesinleşme Şerhi).
- Apostille: Beglaubigung durch das zuständige Landgericht / Landesgericht / die Staatskanzlei.
- Beglaubigte türkische Übersetzung & Prozessvollmacht: Durch das türkische Konsulat oder einen Notar mit Apostille.
👉 Türkischer Hauptleitfaden: Almanya, Avusturya ve İsviçre Boşanma Tanıma-Tenfiz Rehberi
2. Türkisches Erbrecht für im Ausland lebende Erben (Erbschein & Immobilien)
Für in der Türkei gelegene Immobilien (Wohnungen, Grundstücke, Häuser) gilt gemäß Art. 20 MÖHUK ausschließlich das türkische Erbrecht. Ein deutscher Erbschein wird von den türkischen Grundbuchämtern (Tapu) nicht direkt akzeptiert; wir beantragen für Sie den türkischen Erbschein (Veraset İlamı), übernehmen die Grundbuchumschreibung (Tapu İntikali), Pflichtteilsklagen (Tenkis), Klagen wegen Erbschleicher/Scheingeschäften (Muris Muvazaası) und Teilungsversteigerungen (İzale-i Şuyu).
👉 Türkischer Erbrechts-Leitfaden: Yurt Dışında Yaşayanlar İçin Türkiye’de Miras ve Yabancı Veraset İlamı (Erbschein)
Kontakt — Azim Rechtsanwaltskanzlei (Istanbul, Ankara, Mersin & Partnerbüros in Brüssel, Österreich, Schweiz): WhatsApp / Telefon: +90 545 505 47 67

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